Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen von Jens Poser, (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit Auftraggebern / Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) für Seminare und Kurse (nachfolgend „Seminare”) sowie die auf Basis individuell vom Auftragnehmer für Unternehmen erstellte Angebote für Beratungsleistungen oder andere Trainings (nachfolgend „Beratungsleistungen” oder „Trainings“). Die AGB‘s gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen (A.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen

Ergänzenden Bedingungen für Seminare (B.) sowie

Ergänzenden Bedingungen für Beratungsleistungen (C.).

Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Besteht schon ein Vertragsverhältnis wird ein Kunde 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Auftragnehmer den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

 2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Lieferung (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anderslautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung.

 3. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftragnehmers aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann der Auftragnehmer Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.

 4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ergebenden Preise verstehen sich ab Wirkungskreis des Auftragnehmers.. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten, wenn vorhanden, zum Vertragsschluss gültige Listenpreise. Diese richten sich nach Allgemeinen Tarifempfehlungen des Berufsverbandes Training, Beratung und Coaching (BDVT) für Trainings und Beratungsleistungen mit speziell entwickelten Inhalten Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland und weitere Abwicklungspauschalen werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Der Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen vom Auftragnehmer aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.

 5. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle der Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten. Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des vereinbarten Entgelts beschränkt, in allen anderen Fällen auf einen Betrag von maximal EUR 500,00 im Einzelfall. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden und für den entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Auftragnehmers im Falle höherer Gewalt. Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Auftragnehmers, sofern der Auftragnehmer es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatz zu sorgen, sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Leistung. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet der Auftragnehmer gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in vom Auftragnehmer gemieteten Räumen, es sei denn, der Schaden wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, soweit die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen nicht beschränkbar ist wie im Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch den Auftragnehmer und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

6. Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich, Arbeitsräume für den Auftragnehmer einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, einen Ansprechpartner benennen, der dem Auftragnehmer für Informationen und Fragen etc., während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind und dem Auftragnehmer alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm hiernach oder aufgrund gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer, für die infolgedessen nicht durchgeführte Dienstleistung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich der Auftragnehmer, die Leistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes.

 7. Verzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist der Auftragnehmer zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Können die Dienstleistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird der vereinbarte Beratungszeitraum trotzdem berechnet. Etwas Anderes gilt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Auftragnehmer anderweitig eingesetzt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber/ Kunde eine vereinbarte Beratungsleistung rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert. Kommt der Auftragnehmer mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt der Auftragnehmer im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

8. Copyright

Sämtliche Unterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Unterlagen oder Teilen daraus, bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Wenn Materialien, Präsentationen oder andere Schulungsunterlagen, die von Dritten erstellt worden sind, genutzt werden, so sind die geltenden urheberrechtlichen Belange der Ersteller durch die Teilnehmer bzw. dem Auftraggeber einzuhalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, gespeichert, vervielfältigt, dekompiliert, zurückentwickelt („reverse engineering“), verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

9. Eingetragene Warenzeichen

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen von Schulungen oder Beratungsleistungen aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene oder als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbaren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien auch die von ihnen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen angemessen gegen eine nicht vertragsmäßige Nutzung zu sichern. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherstellen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt von den Parteien nur in Übereinstimmung mit den relevanten Vorschriften. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer, die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz für geschäftliche Zwecke verwenden kann bzw. könnte. Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung ist die Tatsache, dass der Auftragnehmer für den Kunden tätig ist. Insoweit darf der Auftragnehmer auf die Geschäftsverbindung hinweisen bzw. den Kunden als Referenzkunden angeben.

11. Sonstiges

Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer abzutreten, wenn der Auftragnehmer vorher der Abtretung schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle Vorausgegangenen. Diese AGB bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Kunde ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


B. Ergänzende Bestimmungen für Seminare

B1. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet Kunden Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im thematisch festzusetzenden Rahmen. Auftragnehmer erbringt die Leistungen gemäß dem gebuchten Seminar entweder in Präsenz oder Online. Der Inhalt richtet sich immer nach der Beschreibung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den thematisch festgelegten Rahmen einzuhalten. Die in den Kursen verwendete Sprache ist die deutsche Sprache. Sprachkenntnisse in English sind oftmals für das Verstehen von Texten, Videos o.ä. erforderlich. Sofern der Auftragnehmer bei Onlineseminaren den Teilnehmern zum Abschluss die Teilnahme an einem allgemeinen Test ermöglicht, ist die Teilnahme hieran freiwillig und die Testergebnisse werden nicht durch den Auftragnehmer bewertet. Die Tests sollen lediglich die Überprüfung des Lernerfolges durch den Teilnehmer selbst ermöglichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt Präsenz-Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund wichtiger Gründe in einen digitalen Klassenraum zu verlegen. Hierbei wird die Weiterbildungsmaßnahme durch eine geeignete Software-Lösung übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese Verlegung spätestens 3 Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme dem Auftraggeber mitzuteilen. Falls der Kunde eine bestehende Software-Lösung einsetzen will, so stellt er dem Auftragnehmer die entsprechenden Zugangsdaten zur Verfügung. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Software-Lösungen zur Vermittlung und Übertragung sind Fremdsoftware und unterliegen den jeweiligen Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Diese benötigen gegebenenfalls Zustimmungen durch den Kunden und sind zu gewähren.

B2. Zustandekommen des Vertrags

Die Durchführung eines Seminars oder einer Schulung im vereinbarten Rahmen ist mit der Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

B3. Preise

Der Preis versteht sich bei den Seminaren oder Schulungen pro Person zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern. Inhouse-Seminare werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer, eventuell anfallende Fahrt- und Hotelkosten des Auftragnehmers berechnet werden. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises. Etwaige Kosten für externe Zertifizierungen sind als Extrakosten zu betrachten und werden nicht vom Auftragnehmer übernommen. Die Auftraggeber sind für eine vorab, vor einer Prüfung zu leistende, korrekte Zahlung von Prüfungsgebühren beim jeweiligen Zertifizierungsträger selbst verantwortlich.

B4. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen

Die Schulungskosten werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Beginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung können angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme am Seminar ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform und sind vor Beginn einer Veranstaltung verbindlich festzulegen.

B5. Stornierung durch den Auftraggeber

Die schriftliche Stornierung der Teilnahme an einem Seminar bis 30 Tage vor dem Beginn des Onlineseminars ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Preises fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird und die Schulung durchgeführt werden kann. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig. Eine Stornierung eines Seminars nach der erstmaligen Benutzung von Zugangsdaten (bei Onlineveranstaltungen) ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Präsenzveranstaltungen.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern Sie Verbraucher sind, haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach den folgenden Vorschriften (für Unternehmer ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen):

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Weiterbildungskurs zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jens Poser, Anklamer Str. 4, 10115 Berlin, Tel.: +49157 3855 13 18, E-Mail: info@jens-poser.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Anhang Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–Bestellt am (*)/erhalten am (*) –Name des/der Verbraucher(s)

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–Datum ___________

(*) Unzutreffendes streichen.

B6. Absage eines Seminars durch den Auftragnehmer

der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Auftragnehmers bzw. Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für den Auftragnehmer technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch den Auftragnehmer erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall oder Reisekosten, bestehen nicht.

B7. Besondere Pflichten des Auftraggebers

Bei Durchführung von Online- oder Präsenzseminaren liegt es in der Verantwortung des Kunden, die für die Teilnahme notwendige technische Infrastruktur nebst Internetanbindung bereitzustellen. Die Kosten für die Internetanbindung und technische Infrastruktur beim Kunden trägt der Kunde. Erfolgt der Kurs in den Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten im Auftrag des Kunden, stellt der Kunde entsprechend die für die Durchführung des Kurses geeigneten Räumlichkeiten nebst erforderlicher technischer Ausstattung (elektronische Kommunikationsmittel) zur Verfügung.

B8. Gewährleistung und Garantien

Bei den vom Auftragnehmer zu erbringenden Seminaren oder Kursen handelt es sich um Dienstleistungen, für die kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht. Für nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Haftungsgrenzen (A. Ziffer 5) nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Garantien für die unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen.

B9. Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Seminare Begleitmaterialien erstellt und bereitstellt, räumt der Auftragnehmer dem Kunden an diesen Materialien ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht gewährt der Auftragnehmer dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen. Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu kopieren, zu fotografieren oder anderweitig unabhängig vom Kurs zu verwenden. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer Arbeitsergebnisse entstehen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, darf der Auftragnehmer eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Der Auftragnehmer wird dem Kunden im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.

B10. Prüfungen und Prüfungssgutscheine

Es gelten die unter B3 genannten Bedingungen bezüglich der Zahlung von Gebühren. Es besteht kein Anspruch auf die entgeltliche Auszahlung des Prüfungsgutscheins. Die Ablegung einer Prüfung ist optional, ein Seminar kann auch ohne Ablegung einer Prüfung besucht werden. Die für eventuelle Zertifizierung zuständige Stelle für die vom Auftragnehmer durchgeführten Schulungen oder Seminare wird gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt.


C. Ergänzende Bestimmungen für Beratungsleistungen 

C1. Geltungsbereich und Bindungsfrist

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen nach Angebot nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den vom Auftragnehmer erstellten und vom Kunden angenommenen Angebots-/Vertragsunterlagen („Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung. Der Auftragnehmer hält sich an ein Angebot für einen (1) Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden.

C2. Umfang der Leistungen

Im Rahmen der Beratungsleistungen berät der Auftragnehmer den Kunden bezüglich der im Angebot vereinbarten Aspekte. Beziehen sich die Beratungsleistungen auf ein Projekt des Kunden, verbleibt die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen beim Kunden. Insbesondere trägt der Kunde trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts.

C3. Besondere Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde wird dem Auftragnehmer unaufgefordert auf für die jeweilige Branche und das Unternehmen typische und/oder spezifische Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind für die Leistungserbringung nicht relevant. Der Kunde wird dem Auftragnehmer alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfügung stellen. Der Kunde wird weiterhin die für die Durchführung eines Projektes erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen. Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung er remote auf IT-Systeme des Kunden zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen. Soweit für die Erbringung der Leistungen eine Nutzung von IT-Systemen des Kunden, insbesondere Software, durch den Auftragnehmer erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der IT-Systemen des Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Pflicht des Kunden, die für die Nutzung der IT-Systemen nötigen Zustimmungen bei Dritten einzuholen, um dem Auftragnehmer die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde ist für die Wartung seiner IT-Systeme verantwortlich, um diese in einem Zustand zu halten, der für die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlich ist. Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere den Auftragnehmer über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen. Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann der Auftragnehmer seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist der Auftragnehmer für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird der Auftragnehmer dem Kunden zu vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige weitergehende Rechte vom Auftragnehmer wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

C4. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichend vereinbart, werden die vom Auftragnehmer erbrachten Beratungsleistungen monatlich nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Eine vom Auftragnehmer erstellte Schätzung von Aufwänden für die Erbringung der vereinbarten Leistungen ist als Aufwandsschätzung zu verstehen, sie stellt keinen Kostenvoranschlag dar. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. Sofern sich die Vergütung nach geleisteten “Tageshonoraren”, “Personentagen”, o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Auftragnehmer in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen (Montag-Freitag). Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. Entsteht dem Auftragnehmer aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so darf der Auftragnehmer diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben auf Kundenseite zurückzuführen ist. Preisänderungen kündigt der Auftragnehmer dem Kunden schriftlich und ausdrücklich mindestens drei (1) Monate vor Ende des Vertragsjahres an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für das neue Vertragsjahr und Folgejahre bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer für Reisen an Projektstandorte außerhalb von Berlin Reisezeiten mit 50% des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung.

C5. Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit der Auftragnehmer für den Kunden im Rahmen Beratungsleistungen Materialien erstellt, räumt der Auftragnehmer dem Kunden an diesen Materialien ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewährt der Auftragnehmer dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen. Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

C6. Leistungsstörungen

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen vom Auftragnehmer. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.

C7. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind der Auftragnehmer und eventuell eingesetzte Unterauftragnehmer. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Daten-sicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird der Auftragnehmer ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. der Auftragnehmer kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse allein verantwortlich. Die Geheimhaltungspflichten bestehen für 1 Jahr über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

C8. Laufzeit und Kündigung

Die Leistungen werden innerhalb des im Angebot vereinbarten Zeitraums erbracht. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch Zahlungsverzug mit erheblichen Beträgen oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.

C9. Allgemeine Bestimmungen

Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer ausgeschlossen. Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden.  Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: Januar 2024


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